Schutzvertrag

Was ist ein Schutzvertrag?

Bestimmt haben Sie schon einmal den Begriff Schutzvertrag und Schutzgebühr gehört oder gelesen. Ein Schutzvertrag sichert das Tier vor nicht artgemäßer Haltung, Veräußerung, Zucht ect ab.

Ein Schutzvertrag enthält eine Beschreibung des Tieres, Name und Anschrift des zukünftigen Halters sowie der vermittelnden Tierschutzorganisiation, Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr.

Eine Mitarbeiterin wird mit Ihnen – bei Vertragsabschluss – alle aufgelisteten und relevanten Punkte, für das betreffende Tier, durchgehen.

Somit ist nicht nur für das jeweilige Tier, sondern auch für den zukünftigen Halter sichergestellt, dass keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten sind.

 

Warum eine Schutzgebühr?

Eine Schutzgebühr wird zur Kostendeckung der vorherigen medizinischen Versorgungen der Tiere verwendet. Für jedes unserer Tiere fallen Kosten an. Mögliche Kostenpunkte sind:

  • EU- Heimtierausweis
  • Kastration/en
  • Impfung/en
  • Wurmkur/en
  • Floh-/und Zeckenmittel
  • Futter
  • Transportkosten
  • evtl. weitere Unterbringungskosten
  • Behandlungskosten im Krankheitsfall

Die Schutzgebühr wird unmittelbar nach Vertragsabschluss/Schutzvertrag fällig, in Bar gegen Quittung oder Überweisung.

Generell erheben wir:

Hunde:

  • Kastriert, geimpft, entwurmt, entfloht 450 €
  • Nicht kastriert, geimpft, entwurmt, entfloht 400 €